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Kommunikation über das Internet gehört heute genauso zur grundlegenden Infrastruktur des Gemeinlebens, wie die Energieversorgung, die Abfallwirtschaft oder die Versorgung mit Trinkwasser.

















1.1 Die Mega Access GmbH („MA“) erbringt ihre Leistungen für den Kunden auf der Grundlage
1.2 Bei etwaigen Widersprüchen zwischen den unter Ziffer 1.1 aufgeführten Vertragsdokumenten gelten diese in der dort vorgegebenen Reihenfolge, sofern im Einzelvertrag nicht abweichend vereinbart. Die Bestimmungen des jeweils höherrangigen Dokuments gehen denen der nachfolgenden Dokumente vor.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn MA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.1 Der Umfang und die Beschaffenheit der von MA geschuldeten Leistungen sind in dem mit dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag sowie der jeweils maßgeblichen Leistungsbeschreibung festgelegt.
2.2 Die technische Umsetzung der Leistungen ist MA freigestellt, sofern die Umsetzung im Einklang mit den Bestimmungen des Einzelvertrages und der jeweiligen Leistungsbeschreibung erfolgt.
2.3 MA kann mit der Erfüllung der Leistungen Erfüllungsgehilfen beauftragen.
2.4 MA ist berechtigt, Änderungen an den vereinbarten Leistungen vorzunehmen, falls dies durch gesetzliche und/oder regulatorische Rahmenbedingungen zwingend erforderlich wird.
2.5 Im übrigen darf MA Änderungen an den vereinbarten Leistungen nur vornehmen, soweit dadurch der Wert und die Tauglichkeit der Leistungen für den Kunden nicht eingeschränkt werden und dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
2.6 Sofern dem Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung technische Einrichtungen bereitgestellt werden, erwirbt er an den Einrichtungen kein Eigentum, soweit mit MA hierzu keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde
Sofern der Kunde innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Bereitstellung der Leistungen durch MA (“Bereitstellungsdatum“) keine Mängel an den Leistungen anzeigt, gelten diese als abgenommen.
4.1 Der Kunde stellt MA alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner zur Abstimmung der Bereitstellung und des Betriebes der Leistungen.
4.2 Der Kunde hat zudem die technischen Voraussetzungen, wie in den jeweils maßgeblichen Besonderen Geschäftsbedingungen beschrieben, zu schaffen, damit MA ihre Leistungen wie beauftragt erbringen kann.
4.3 Soweit erforderlich, gibt der Kunde eine Grundstückseigentümererklärung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften ab oder veranlasst, dass der Grundstückseigentümer eine derartige Erklärung abgibt.
4.4 MA ist nach vorheriger Absprache Zugang zu ihren Einrichtungen zur Kontrolle und Wartung zu gewähren.
5.1 Der jeweilige Einzelvertrag wird für unbestimmte Dauer geschlossen. Sofern in den besonderen Geschäftsbedingungen nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, erstmalig jedoch zum Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit, gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit des jeweiligen Einzelvertrages zwischen dem Kunden und MA richtet sich nach den Bestimmungen des Einzelvertrages. Die Vertragslaufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beginnt mit dem in dem Einzelvertrag vereinbarten Bereitstellungstermin.
5.2 Das Recht beider Vertragspartner, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt von der Regelung in Ziffer 5.1 unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere auch dann gegeben, wenn der Kunde mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon an zwei aufeinanderfolgenden Terminen in Verzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt und/oder ein solches Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
5.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
5.4 Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden durch MA außerordentlich gekündigt, so ist der Kunde verpflichtet, MA den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen.
6.1 Für die Leistungen der MA zahlt der Kunde die gemäß dem jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Entgelte, im geschäftlichen Verkehr zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
6.2 Laufende, nutzungsunabhängige Entgelte stellt MA dem Kunden monatlich im vorhinein in Rechnung. Dies gilt auch für pauschalisierte monatliche Nutzungsentgelte (Flatrate). Für Leistungen, die während eines Abrechnungsmonats bereitgestellt oder beendet wurden, berechnet MA für jeden Tag 1/30 des monatlichen Entgelts.
6.3 Nutzungsabhängige Entgelte stellt MA monatlich im nachhinein in Rechnung.
6.4 Installationsentgelte stellt MA nach der jeweiligen Leistungsbereitstellung in Rechnung.
6.5 Alle Rechnungen von MA sind zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum fällig. Soweit die jeweilige Rechnung kein Fälligkeitsdatum vorsieht, ist die Rechnung mit Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungsdatum.
6.6 Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der Bereitstellung der Leistung durch MA („Bereitstellungsdatum“).
6.7 Gegen die Entgeltforderungen der MA kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können vom Kunden ebenfalls nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeübt werden.
7.1 Der Kunde teilt etwaige Störungen von MA-Leistungen der MA-Hotline unter Angabe der zur Störungsbeseitigung benötigten Angaben mit. Die Telefon- und Faxnummer der Hotline wird dem Kunden spätestens mit der Bereitstellungsanzeige mitgeteilt.
7.2 MA führt die Störungsbeseitigung im Rahmen der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Zeiträume durch.
8.1 MA gewährleistet die Leistungserbringung mit der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vereinbarten Beschaffenheit.
8.2 Sind Leistungen von MA mangelhaft, gewährt der Kunde MA einen angemessenen Zeitraum zur Mängelbeseitigung. Schlägt der Mängelbeseitigungsversuch fehl, so hat MA das Recht zu einem weiteren Mängelbeseitigungsversuch. Schlägt auch dieser fehl, kann der Kunde den betroffenen Einzelvertrag außerordentlich kündigen oder die Herabsetzung des vereinbarten Entgeltes (Minderung) verlangen.
8.3 Für Mängel, die auf einen nicht von MA zu vertretenden Eingriff in die technischen Systeme von MA oder auf eine nicht sachgerechte Nutzung der Leistung zurückzuführen sind, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
9.1 Für Vermögensschäden haftet MA dem Kunden im Rahmen der Haftungsbegrenzung nach § 44 a TKG.
9.2 Für andere Schäden des Kunden (z.B. auch bei der Erbringung von Installationsarbeiten) haftet MA nur, falls der Schaden
9.3 Vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 9.1 und 9.2 haftet MA für Erfüllungsgehilfen, die nicht zu ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten zählen, nur, wenn diese eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzen. In diesem Fall ist die Haftung von MA auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.4 Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstiger Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.5 Im übrigen ist die Haftung von MA – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
9.6 Die gesetzliche Haftung für Personenschäden sowie nach anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
MA verpflichtet sich, die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen MA und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) oder sonstiger internationaler Übereinkommen.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem durch diese Vertragsbedingungen begründeten Vertragsverhältnis ist 61250 Usingen, sofern der Kunde eingetragener Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.
12.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt in diesem Falle eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem gemeinsam Gewolltem wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.
12.3 Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
12.4 Sofern nach diesen Vertragsbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, können diese auch durch telekommunikative Übermittlung in Textform (beispielsweise per Telefax oder E-Mail) oder in sonstiger Textform (z.B. Onlineformular der Website der MA) erfolgen
12.5 MA ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in Teilen oder im Ganzen an mit MA verbundene Unternehmen (vgl. § 1 5 ff. AktG), Rechtsnachfolger oder Übernehmer von Betriebsteilen zu übertragen. MA wird den Kunden entsprechend schriftlich hierüber unterrichten.



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Die Mega Access GmbH als Internet-Carrier und Provider baut eine eigene Infrastruktur auf, den so genannten Backbone (Rückgrat; Versorgungsnetz).
Dieses Versorgungsnetz aus Richtfunkstrecken führt zu den einzelnen betriebseigenen Verteilerkästen in den Ortsteilen.
Von dort aus wird das Signal in die Verteilerkästen der Telekom gebrückt.
Hier endet die neu gebaute Versorgung der Mega Access GmbH.
Die Weiterleitung des Signals in den Haushalt erfolgt über eine eigene Anschlußleitung der dt. Telekom, die von der Mega Access GmbH einzeln gemietet werden muss.
Diese Teilnehmer-Anschlussleitung (TAL) ist nichts anderes als eine schon vorhandene, aber noch unbelegte Doppelader (zwei Adern) im bereits verlegten Telefonkabel der dt. Telekom vom Verteilerkasten zum Haushalt.
In den allermeisten Fällen lässt sich eine freie Doppelader durch einen Techniker der dt. Telekom am Hausanschluss ausmessen, kennzeichnen und freischalten.
Die Kosten für diesen Vorgang übernimmt die Mega Access GmbH.
Der Nexiu-VDSL-Anschluss wird also parallel zu der bisherigen Anschluss-Situation betrieben.
Nur, wenn keine freie TAL verfügbar ist, der Haushalt also zu 100% beschaltet ist, kann sich die Notwendigkeit ergeben, einen der bestehenden Telefonanschlüsse kündigen zu müssen.
Ja. Entweder nutzen Sie weiterhin Ihren bisherigen Anschluß weiter, oder Sie portieren (=übertragen) Ihre bisherige Rufnummer auf einen Anbieter für Internet-Telefonie (VoIP).
Die Portierung einer analogen Rufnummer ist mit der Kündigung des Anschlusses verbunden; eventuelle DSL-Anschlüsse eingeschlossen.
Daher ist eine Portierung stets nur unter Beachtung der einzelnen vertraglichen Anschluss-Kündigungsfrist möglich.
Portierungsanträge finden Sie auf der Internet-Seite des jeweiligen Anbieters.
Sobald das Nexiu-VoIP-Produkt verfügbar ist (voraussichtlich zur Jahresmitte 2010) können Telefonnummern auch direkt zu Nexiu portiert werden.
Sie benötigen ein VoIP-fähiges Telefon oder, wenn das bestehende Analog-Telefon weiter betrieben werden soll, eine VoIP-fähige Telefonanlage.
Die technische Umsetzung ist vielfältig, je nach Bedarf.
Die einfachste Lösung besteht in der Anschaffung eines internen Routers (ab ca. 30,- €) und eines VoIP-fähigen Telefons (ab ca. 30,- €).
Der Router vergibt interne IP-Adressen (LAN; WLAN). Ihn benötigen Sie, um das Telefon parallel zu Ihrem Rechner betreiben zu können.
Möglicherweise muß innerhalb der Router-Configuration am entsprechenden Port (Anschlussbuchse) eine Priorisierung vorgenommen werden,
um die Qualität der Sprachverbindung zu verbessern.
Der Weiterbetrieb bereits bestehender ISDN-Telefonanlagen ist prinzipiell möglich, stellt jedoch unter Umständen einen hohen Arbeitsaufwand dar.
In jedem Fall ist hierfür ein Umsetzernötig, der mehrere Telefonnummern verwalten kann.
Wahrscheinlich ist es in den meisten Fällen einfacher und preiswerter, eine VoIP-fähige Telefonanlage anstelle der ISDN-Anlage einzurichten.
Der Nexiu-V-DSL-Anschluss kann ohne weitere Geräte mit einem netzwerkfähigen Rechner genutzt werden. Um mehrere Rechner per Kabel gleichzeitig zu betreiben, benötigen Sie einen internen LAN-Router (ab ca. 30,- €). Für den drahtlosen Betrieb mehrerer Rechner ist ein WLAN-Router notwendig (ab ca. 40,- €). Abhängig von der Bauweise des Gebäudes kann ein Signalverstärker notwendig sein bzw. ein WLAN-Router nicht eingesetzt werden. Dies ist häufig der Fall bei Stahlbeton und doppelschaligem Trockenbau. Auch der Betrieb über mehr als zwei Stockwerke kann zu Signalabschwächungen führen, die eine kabelbasierte Lösung erfordern oder aber den Einsatz eines zweiten WLAN-Routers.
5)Wie aufwendig ist die Montage?Die Service-Partner der Mega Access GmbH verlängern die markierte Doppelader in den Haushalt und montieren eine zusätzliche TAE (Telefondose) in der Nähe einer freien 230V-Anschlussdose. Eine durchgängige Stromversorgung ist hier aus Gründen der Netzwartung wichtig. An die neue TAE schließt der Service-Partner das V-DSL-Modem an. Von hier aus erfolgt die Weiterleitung per Netzwerkkabel bis zum Übergabepunkt. Die Montagepauschale von 99,- € beinhaltet:
In der Montagepauschale von 99,- € ist die Leihstellung des V-DSL-Modems enthalten. Mit diesem Modem kann der Nexiu-V-DSL-Anschluss kabelgebunden und ohne weitere Geräte mit einem netzwerkfähigen Rechner genutzt werden. Der drahtlose Betrieb sowie der Anschluss mehrerer Endgeräte erfordert den den Einsatz eines passenden Routers.
7)Wie kann ich mehrere Computer gleichzeitig und Internettelefonie betreiben ?Hierfür benötigen Sie einen internen Router, der das Signal innerhalb des hausinternen Netzwerkes (LAN; WLAN) auf die angeschlossenen Geräte verteilt und verwaltet. Ob über den Router Rechner oder Telefone betrieben werden, ist kein großer technischer Unterschied. Da Einzellösungen wegen der vielfältigen Kundenbedürfnisse nicht in diesem Rahmen behandelt werden können, sprechen Sie bitte den Service-Partner der Mega Access GmbH auf Ihre Wünsche an, sobald er sich mit Ihnen in Verbindung setzt. Sicherlich wird er gemeinsam mit Ihnen eine technische Lösung erarbeiten können.
8)Kann ich den Nexiu Anschluss paralell zu meinem analogen Telefonanschluss nutzen ?Ja, solange Ihr Hausanschluss (APL) über eine freie Doppelader verfügt, die von der Mega Access GmbH angemietet werden kann. (Nexiu V-DSL wird über eine separate Telefonleitung betrieben.) Für die Anfrage, Prüfung, Freilegung und Freischaltung durch die dt. Telekom entstehen Ihnen keine Kosten.
9)Kann ich über meinen V-DSL Anschluss Faxe senden und empfangen ?Jein.
Die Schwierigkeit liegt hierbei in der ISDN-Technik, mit der auch heute noch viele Fax-Geräte arbeiten.
Hierdurch kann es zu Ausfällen in der Datenübermittlung kommen.
Selbst die Anschaffung eines VoIP-fähigen Fax-Gerätes stellt noch keine Abhilfe dar.
Faxen über VoIP erfordert zur Zeit noch einen Fax-Dienst im Internet.
Die Beantwortung dieser Frage ist abhängig vom gleichzeitigen Internetverhalten des Anschlussinhabers bzw. der Benutzer an den angeschlossenen Geräten.
Je mehr Bandbreite zur gleichen Zeit über den Anschluss läuft, desto anfälliger wird die Sprachverbindung.
Abhilfe kann hier schon eine Priorisierung des betreffenden Ports am internen Router schaffen.
Prinzipiell ist jedoch eine zuverlässige Sprachverbindung schon mit Nexiu One (1 mbit/s) möglich.
Ja.
Mit einem Nexiu One Anschluss können Sie bis zu vier,
mit einem Nexiu Six Anschluss bis zu sechs und
mit einem Nexiu Sixteen Anschluss bis zu acht Mail-Adressen einrichten.
Leider nein.
In Einzelfällen ergeben sich manchmal unlösbare technische Schwierigkeiten.
Nicht zwingend. Allerdings ist es nicht möglich, die schnelle Bandbreite über einen anderen Provider zu erhalten.
Die Nutzung von Nexiu V-DSL ist zwingend mit einem Vertragsabschluss mit der Mega Access GmbH verbunden.
Für die Leistungserbringung berechnet die Mega Access eine monatliche Grundgebühr, abhängig von der gewünschten Bandbreite:
Ja, mit einem gewerblichen Anschluss, dem Nexiu Syncpipe, können Ihre Wünsche nach größerer Bandbreite und Verfügbarkeit realisiert werden.
15)Gibt es besondere Angebote für Geschäftskunden?Ja, den Nexiu Syncpipe-Anschluss. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Angebot der Mega Access GmbH, mit dem auf die individuellen Wünsche von gewerblichen Kunden eingegangen wird. Dieses Angebot wird nach einem beratenden (telefonischen) Gespräch dem einzelnen Geschäftskunden maßgeschneidert.
16)Wie lang ist die Wartezeit zwischen Anmeldung und Anschlussmontage?Die Leitungsbestellung bei der dt. Telekom durch die Mega Access erfolgt wöchentlich.
Darauf folgt die Bearbeitungszeit durch die dt. Telekom, die bei zwei bis sechs Wochen liegt mit der Bekanntgabe des Techniker-Termins endet.
Diesen Termin kann die Mega Access GmbH nur an ihre Kunden durchreichen, ohne Möglichkeit der Einflussnahme.
Erst nach erfolgreicher Freischaltung durch die Telekom kann der Service-Partner der Mega Access GmbH telefonisch einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um den V-DSL-Anschluss in Ihrem Haushalt zu montieren.
Erfahrungsgemäß vergehen zwischen Anmeldung und Anschlussmontage vier bis sechs Wochen.
Ja, ein Nexiu-Anschluss erfüllt alle Parameter einer Standleitung. Es gibt keine Zwangstrennung.
18)Ist eine eine feste IP-Adresse wirklich sicher ?Ein feste IP-Adresse unterscheidet sich in der Sicherheit nicht von einer dynamischen IP-Adresse. Der Unterschied liegt in den anderen Nutzungsmöglichkeiten der festen IP (eigner Mailserver etc.)
