1 Geltungsbereich
1.1 Die Mega Access GmbH („MA“) erbringt ihre Leistungen für den Kunden auf der Grundlage
- des jeweils mit dem Kunden geschlossenen Einzelvertrages,
- der jeweils maßgeblichen Leistungsbeschreibung des Produktes („Leistungsbeschreibung“),
- der jeweils maßgeblichen Besonderen Geschäftsbedingungen und
- der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Bei etwaigen Widersprüchen zwischen den unter Ziffer 1.1 aufgeführten Vertragsdokumenten gelten diese in der dort vorgegebenen Reihenfolge, sofern im Einzelvertrag nicht abweichend vereinbart. Die Bestimmungen des jeweils höherrangigen Dokuments gehen denen der nachfolgenden Dokumente vor.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn MA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2 Leistungen der MA
2.1 Der Umfang und die Beschaffenheit der von MA geschuldeten Leistungen sind in dem mit dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag sowie der jeweils maßgeblichen Leistungsbeschreibung festgelegt.
2.2 Die technische Umsetzung der Leistungen ist MA freigestellt, sofern die Umsetzung im Einklang mit den Bestimmungen des Einzelvertrages und der jeweiligen Leistungsbeschreibung erfolgt.
2.3 MA kann mit der Erfüllung der Leistungen Erfüllungsgehilfen beauftragen.
2.4 MA ist berechtigt, Änderungen an den vereinbarten Leistungen vorzunehmen, falls dies durch gesetzliche und/oder regulatorische Rahmenbedingungen zwingend erforderlich wird.
2.5 Im übrigen darf MA Änderungen an den vereinbarten Leistungen nur vornehmen, soweit dadurch der Wert und die Tauglichkeit der Leistungen für den Kunden nicht eingeschränkt werden und dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
2.6 Sofern dem Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung technische Einrichtungen bereitgestellt werden, erwirbt er an den Einrichtungen kein Eigentum, soweit mit MA hierzu keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde
3 Bereitstellung der Dienste
Sofern der Kunde innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Bereitstellung der Leistungen durch MA (“Bereitstellungsdatum“) keine Mängel an den Leistungen anzeigt, gelten diese als abgenommen.
4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt MA alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner zur Abstimmung der Bereitstellung und des Betriebes der Leistungen.
4.2 Der Kunde hat zudem die technischen Voraussetzungen, wie in den jeweils maßgeblichen Besonderen Geschäftsbedingungen beschrieben, zu schaffen, damit MA ihre Leistungen wie beauftragt erbringen kann.
4.3 Soweit erforderlich, gibt der Kunde eine Grundstückseigentümererklärung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften ab oder veranlasst, dass der Grundstückseigentümer eine derartige Erklärung abgibt.
4.4 MA ist nach vorheriger Absprache Zugang zu ihren Einrichtungen zur Kontrolle und Wartung zu gewähren.
5 Vertragsdauer / Kündigung
5.1 Der jeweilige Einzelvertrag wird für unbestimmte Dauer geschlossen. Sofern in den besonderen Geschäftsbedingungen nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, erstmalig jedoch zum Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit, gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit des jeweiligen Einzelvertrages zwischen dem Kunden und MA richtet sich nach den Bestimmungen des Einzelvertrages. Die Vertragslaufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beginnt mit dem in dem Einzelvertrag vereinbarten Bereitstellungstermin.
5.2 Das Recht beider Vertragspartner, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt von der Regelung in Ziffer 5.1 unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere auch dann gegeben, wenn der Kunde mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon an zwei aufeinanderfolgenden Terminen in Verzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt und/oder ein solches Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
5.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
5.4 Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden durch MA außerordentlich gekündigt, so ist der Kunde verpflichtet, MA den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen.
6 Entgelt
6.1 Für die Leistungen der MA zahlt der Kunde die gemäß dem jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Entgelte, im geschäftlichen Verkehr zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
6.2 Laufende, nutzungsunabhängige Entgelte stellt MA dem Kunden monatlich im vorhinein in Rechnung. Dies gilt auch für pauschalisierte monatliche Nutzungsentgelte (Flatrate). Für Leistungen, die während eines Abrechnungsmonats bereitgestellt oder beendet wurden, berechnet MA für jeden Tag 1/30 des monatlichen Entgelts.
6.3 Nutzungsabhängige Entgelte stellt MA monatlich im nachhinein in Rechnung.
6.4 Installationsentgelte stellt MA nach der jeweiligen Leistungsbereitstellung in Rechnung.
6.5 Alle Rechnungen von MA sind zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum fällig. Soweit die jeweilige Rechnung kein Fälligkeitsdatum vorsieht, ist die Rechnung mit Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungsdatum.
6.6 Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der Bereitstellung der Leistung durch MA („Bereitstellungsdatum“).
6.7 Gegen die Entgeltforderungen der MA kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können vom Kunden ebenfalls nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeübt werden.
7 Störungsbearbeitung
7.1 Der Kunde teilt etwaige Störungen von MA-Leistungen der MA-Hotline unter Angabe der zur Störungsbeseitigung benötigten Angaben mit. Die Telefon- und Faxnummer der Hotline wird dem Kunden spätestens mit der Bereitstellungsanzeige mitgeteilt.
7.2 MA führt die Störungsbeseitigung im Rahmen der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Zeiträume durch.
8 Gewährleistung
8.1 MA gewährleistet die Leistungserbringung mit der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vereinbarten Beschaffenheit.
8.2 Sind Leistungen von MA mangelhaft, gewährt der Kunde MA einen angemessenen Zeitraum zur Mängelbeseitigung. Schlägt der Mängelbeseitigungsversuch fehl, so hat MA das Recht zu einem weiteren Mängelbeseitigungsversuch. Schlägt auch dieser fehl, kann der Kunde den betroffenen Einzelvertrag außerordentlich kündigen oder die Herabsetzung des vereinbarten Entgeltes (Minderung) verlangen.
8.3 Für Mängel, die auf einen nicht von MA zu vertretenden Eingriff in die technischen Systeme von MA oder auf eine nicht sachgerechte Nutzung der Leistung zurückzuführen sind, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
9 Haftung
9.1 Für Vermögensschäden haftet MA dem Kunden im Rahmen der Haftungsbegrenzung nach § 44 a TKG.
9.2 Für andere Schäden des Kunden (z.B. auch bei der Erbringung von Installationsarbeiten) haftet MA nur, falls der Schaden
(a) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist oder
(b) im Falle von leichter Fahrlässigkeit, soweit es sich um eine Pflichtverletzung handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
Im Falle von (b) ist die Haftung der MA der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für MA vernünftigerweise vorhersehbar waren; dies gilt auch für den Schadensumfang.
9.3 Vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 9.1 und 9.2 haftet MA für Erfüllungsgehilfen, die nicht zu ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten zählen, nur, wenn diese eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzen. In diesem Fall ist die Haftung von MA auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.4 Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstiger Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.5 Im übrigen ist die Haftung von MA - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
9.6 Die gesetzliche Haftung für Personenschäden sowie nach anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10 Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
MA verpflichtet sich, die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
11 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen MA und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) oder sonstiger internationaler Übereinkommen.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem durch diese Vertragsbedingungen begründeten Vertragsverhältnis ist 61250 Usingen, sofern der Kunde eingetragener Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt in diesem Falle eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem gemeinsam Gewolltem wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.
12.3 Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
12.4 Sofern nach diesen Vertragsbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, können diese auch durch telekommunikative Übermittlung in Textform (beispielsweise per Telefax oder E-Mail) oder in sonstiger Textform (z.B. Onlineformular der Website der MA) erfolgen
12.5 MA ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in Teilen oder im Ganzen an mit MA verbundene Unternehmen (vgl. § 1 5 ff. AktG), Rechtsnachfolger oder Übernehmer von Betriebsteilen zu übertragen. MA wird den Kunden entsprechend schriftlich hierüber unterrichten.
Dokument Revision: 1.0
Stand: Dezember 2007